TRANSAKTIONEN / M&A

Beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmen bzw. ggf. Teilen von diesen begleiten wir unsere Mandanten stets mit einem ganzheitlichen Verständnis für die transaktionsbezogenen mittelständische Belange. Dabei reicht unsere Beratung von der vorbereitenden Prüfung und Strukturierung Ihres Unternehmens für den jeweiligen Verkaufs- bzw. Erwerbsprozess, Ihrer rechtlichen Unterstützung bei der zielgerichteten Kontaktanbahnung und Auswahl hinsichtlich des richtigen Zielobjekts (Targets) und rechtlichen Prüfung (Due Diligence) des Targets bis hin zur interessengerechten Gestaltung und Verhandlung Ihrer jeweiligen Verträge und Überwachung deren vollständiger Umsetzung (Closing) sowie ggf. auch darüber hinaus. Im Rahmen der Ansprache Ihrer Vertragspartner auf Käufer- bzw. Verkäuferseite sowie ggf. der beteiligten finanzierenden Banken vertreten wir nicht nur Ihre rechtlichen Belange, sondern behalten stets auch Ihre maßgeblichen wirtschaftlichen Interessen fest im Blick. Gleiches gilt im Falle der Ihrerseits etwaig beabsichtigten Beteiligung eines strategischen oder Finanzinvestors an Ihrem Unternehmen, der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Joint Venture) oder ihrem Interesse eines anderweitigen Investments, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

 

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